…und was passiert da genau?

Die Mediation als Form der Konfliktbeilegung ist in Deutschland noch nicht sehr etabliert. Einige kennen das Verfahren der gerichtsnahen Mediation, in dem Streitparteien mit Unterstützung der richterlichen Mediatoren und Mediatorinnen ihren Konflikt selbständig lösen. Die Mediation kann aber auch völlig unabhängig von Gerichten und in Konflikten zum Tragen kommen, in denen gar keine Klagen oder gerichtliche Verfahren anhängig sind. In dem Fall beauftragen die Konfliktparteien einen unabhängigen Mediator, sie bei der Findung einer Lösung ihres Konfliktes zu unterstützen.

Dabei fällen die MediatorInnen weder einen Schiedsspruch noch schlagen sie Lösungen vor. Sie vertreten auch keine der Konfliktparteien, sondern stehen allen Beteiligten neutral gegenüber („allparteilich“).

Ihre Aufgabe ist es, die Parteien durch einen Prozess zu führen, indem diese gemeinsam selbst ihren Konflikt lösen. Durch ihre Ausbildung sind sie geschult, die Parteien in einzelnen Phasen strukturiert auf ein friedliches Diskussionsniveau und in eine lösungsorientierte Atmosphäre zu führen und sie so zusammenarbeiten zu lassen, dass sie ein win-win Resultat erarbeiten.

Die Vorteile einer Mediation liegen

  • in der Bemühung, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Mediation ist ein Verfahren, aus dem keiner als Gewinner oder Verlierer herausgehen soll. Die Mediation zielt auf eine win-win Situation ab.
  • und im Falle des Risikos, dass der Konflikt bei einem Anwalt oder vor einem Gericht enden könnte, in ihrer zu einem Gerichtsverfahren viel schnelleren, wesentlich kostengünstigeren Ergebnisfindung.

So manche Mediation endete schon mit einer Lösung, an die keiner vorher gedacht hatte 🙂.

Voraussetzungen für das Gelingen einer Mediation:

Ein paar Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein:

  • Alle Parteien müssen ehrlich an einer friedlichen Beilegung des Konfliktes und an einer Konsenslösung interessiert sein.
  • Während der Mediation darf keiner der Parteien etwas Entscheidendes an der Situation verändern (zum Beispiel nicht zwischendurch einen Anwalt konsultieren, einseitig eine Entscheidung treffen, die den Streitpunkt betrifft und die den anderen vor vollendete Tatsachen stellt).
  • Die Parteien müssen grundsätzlich noch in der Lage sein, gemeinsam in einem Raum zusammenzusitzen.

NB: Eine Großgruppen-Mediation findet normalerweise im Team statt und ich arbeite dann mit MediationskollegInnen zusammen.

(Foto: pixabay.com)